Hundehaftpflicht

Hunde haften – ihr Halter. Das Bürgerliche Gesetzbuch macht Hundehalter unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden verantwortlich, die ihr Tier verursacht.
Beißt der Hund einen Passanten, beschädigt er ein fremdes Fahrzeug oder erschreckt er einen Radfahrer so sehr, dass dieser stürzt – in all diesen Fällen haftet der Halter in voller Höhe, und das ohne Obergrenze.
Ein einziger Personenschaden kann schnell sechsstellige Beträge erreichen.

Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund gegenüber Dritten verursacht, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Achten Sie beim Tarifvergleich besonders auf den Einschluss von Mietsachschäden – gerade für Hunde, die viel in der Wohnung sind, ein wichtiger Baustein.

Ebenso relevant: ob der Schutz auch dann greift, wenn der Hund ohne Leine läuft oder von einer anderen Person geführt wird.

Vergleichen Sie jetzt die verfügbaren Tarife direkt über den Rechner.

In manchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für bestimmte Rassen gesetzlich vorgeschrieben – für alle anderen Hunde ist sie zwar keine Pflicht, aber dringend empfohlen.
Denn anders als bei der Kfz-Haftpflicht gibt es keine staatliche Absicherung im Hintergrund: Wer ohne Hundehaftpflicht unterwegs ist, trägt das gesamte finanzielle Risiko selbst.

Wir helfen Ihnen, den passenden Tarif für Ihren Hund zu finden – egal ob Welpe, Listenhund oder Familienhund mit langjähriger Schadensfreiheit.

Sprechen Sie uns an: 07153 6108070 oder bair@bair-vers.de.

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