Pferdehalterhaftpflicht
Ein Pferd ist ein Lebewesen mit eigenem Willen – und einer Körperkraft, die selbst erfahrene Reiter und Pferdehalter immer wieder überrascht.
Scheut das Tier, tritt es aus oder läuft es auf eine Straße, können in Sekunden erhebliche Schäden entstehen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch macht den Halter in solchen Fällen vollumfänglich haftbar – unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt.
Ein verletzter Reiter, ein beschädigtes Fahrzeug oder ein Personenschaden mit Dauerfolgen können schnell sechs- bis siebenstellige Forderungen nach sich ziehen.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd gegenüber Dritten verursacht, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Je nach Tarif lassen sich zusätzliche Risiken einschließen – etwa ein ungewollter Deckungsakt, Schäden während Auslandsaufenthalten oder die Mitversicherung von Pensionspferden.
Vergleichen Sie jetzt die verfügbaren Tarife direkt über den Rechner.
Pferdehalterhaftpflicht-Tarife unterscheiden sich vor allem in der Deckungssumme, dem Umgang mit mitversicherten Personen – etwa Familienmitglieder oder Einstellerreiter – und dem Einschluss von Schäden auf fremden Reitanlagen.
Wer sein Pferd regelmäßig auf Turnieren oder im Ausland einsetzt, sollte gezielt auf entsprechende Einschlüsse achten, da nicht jeder Standardtarif diese Situationen automatisch abdeckt.
Als Makler helfen wir Ihnen, den Schutz individuell auf Ihre Haltungssituation abzustimmen.
Sprechen Sie uns an: 07153 6108070 oder bair@bair-vers.de.



