Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Wer beratend tätig ist, haftet für seine Empfehlungen – und zwar mit dem gesamten Privatvermögen.
Eine falsche Einschätzung, eine übersehene Frist, ein Rechenfehler in der Kalkulation: Solche Fehler passieren selbst erfahrenen Fachleuten.
Entsteht dadurch beim Kunden ein finanzieller Schaden, kann dieser Schadensersatz in voller Höhe geltend machen. Für beratende und dienstleistende Berufe kann das schnell existenzbedrohend werden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – kurz VSH – schützt Selbstständige und Unternehmen vor genau diesen Folgen.
Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen aus Fehlberatung, Fehlkalkulation, Fristversäumnis oder sonstigen Berufsversehen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Für bestimmte Berufsgruppen ist sie gesetzlich vorgeschrieben: Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer sind zur VSH verpflichtet.
Darüber hinaus ist sie sinnvoll für Werbeagenturen, Unternehmensberater, Wohnungsverwaltungen, Genossenschaften, Verbände und Vereine – überall dort, wo Empfehlungen und Entscheidungen direkte finanzielle Konsequenzen für Dritte haben.
Vergleichen Sie jetzt die verfügbaren Tarife direkt über den Rechner.
Bei der VSH kommt es auf den genauen Zuschnitt an. Deckungssumme, versicherte Tätigkeiten und der Umgang mit sogenannten Serienschäden – also mehreren Schäden aus demselben Fehler – unterscheiden sich je nach Tarif erheblich.
Wer mehrere Tätigkeitsfelder abdecken möchte, sollte prüfen, ob alle Bereiche tatsächlich im Vertrag enthalten sind, denn nicht jede Nebentätigkeit ist automatisch mitversichert.
Als Makler analysieren wir Ihre konkrete Tätigkeit und finden den Tarif, der Ihren Berufsalltag realistisch absichert – ohne Lücken und ohne überteuerte Zusatzbausteine, die Sie nicht brauchen.
Melden Sie sich unter 07153 6108070 oder bair@bair-vers.de.



