Krankentagegeld

Wer krank wird und nicht arbeiten kann, bekommt von der gesetzlichen Krankenkasse ab dem 43. Tag Krankengeld – aber nur 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Für viele Arbeitnehmer und besonders für Selbstständige bedeutet das eine spürbare Einkommenslücke, die sich mit zunehmender Krankheitsdauer zur ernsthaften finanziellen Belastung entwickeln kann.
Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung zudem ohne Krankengeldanspruch – es sei denn, sie haben den optionalen Wahltarif extra gewählt.

Das Krankentagegeld schließt genau diese Lücke.
Es leistet ab dem vereinbarten Karenztag eine tägliche Zahlung in der selbst gewählten Höhe – unabhängig davon, wie lange die Arbeitsunfähigkeit andauert.
Für Arbeitnehmer empfiehlt sich eine Absicherung ab dem 43. Tag, um nahtlos an das gesetzliche Krankengeld anzuschließen.
Selbstständige sollten bereits ab dem ersten oder siebten Tag absichern, da jeder Ausfalltag direkten Einfluss auf den Betrieb hat.

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Beim Krankentagegeld sind drei Punkte besonders wichtig: die Höhe des Tagegeldes, der Karenztag und die Regelung bei Teilarbeitsunfähigkeit.
Die Absicherungshöhe sollte sich am tatsächlichen Nettoeinkommen orientieren – zu niedrig angesetzt schützt sie nur auf dem Papier.
Der Karenztag bestimmt, ab wann die Leistung einsetzt, und hat direkten Einfluss auf die Beitragshöhe. Selbstständige sollten zudem prüfen, ob der Tarif auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit oder bei Erkrankung einzelner Mitarbeiter leistet.

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