Grundfähigkeitenversicherung

Wer seinen Beruf ausübt, verlässt sich auf grundlegende Fähigkeiten – Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Greifen oder die Feinmotorik der Hände.
Fällt eine dieser Fähigkeiten dauerhaft weg, kann das die Ausübung des Berufs unmöglich machen – unabhängig davon, ob formal eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht.
Gerade für körperlich arbeitende Berufe wie Handwerker, Fahrer oder Pflegekräfte ist der Verlust einer Grundfähigkeit oft gleichbedeutend mit dem Ende der bisherigen Berufstätigkeit.

Die Grundfähigkeitenversicherung sichert genau diese elementaren Fähigkeiten ab und zahlt eine monatliche Rente, sobald eine der versicherten Grundfähigkeiten dauerhaft verloren geht – ohne dass eine klassische Berufsunfähigkeit festgestellt werden muss.
Die Leistungsvoraussetzungen sind klar und objektiv definiert, was im Ernstfall eine schnelle Auszahlung ermöglicht. Die Grundfähigkeitenversicherung ist damit besonders attraktiv für Personen, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Vorerkrankungen keine BU bekommen oder sich diese nicht leisten können.

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Beim Vergleich von Grundfähigkeitenversicherungen kommt es vor allem auf den Leistungskatalog an – also welche Fähigkeiten versichert sind und ab wann die Leistung einsetzt.
Viele Versicherer unterscheiden zwischen einem A-Katalog, bei dem bereits der Verlust einer einzigen Fähigkeit zur Leistung führt, und einem B-Katalog, bei dem mehrere Kriterien gleichzeitig erfüllt sein müssen.
Je umfangreicher der A-Katalog, desto wertvoller der Tarif im Ernstfall.

Da sich die Kataloge und Definitionen der einzelnen Versicherer erheblich unterscheiden, empfehlen wir eine persönliche Beratung vor dem Abschluss.

Sprechen Sie uns an: 07153 6108070 oder bair@bair-vers.de.

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